Werkverträge brandschutzrelevante Anweisungen enthalten, so auch jener mit der F.. Die Bauleiter seien vom Projektleiter für das Ausführungsprojekt sowie vom Gesamtprojektleiter unterstützt worden. Die Bauleitung habe laufend Kontrollgänge gemacht, Unzulänglichkeiten sofort gerügt und Massnahmen zur Behebung der Mängel eingeleitet (Beschwerde, S. 68 f.). Bauleiter (wie auch Sicherheitsbeauftragte) hätten nur eine generelle Überwachungspflicht (Beschwerde, S. 99 und S. 110, Plädoyer vom 14. Juni 2017 [nachfolgend Plädoyer], S. 9-11).