Sicherheitsbeauftragte sorgen gemäss Pflichtenheft für die Brandsicherheit im Rahmen der geltenden Vorschriften. Sie sind insbesondere für die Einhaltung und Überwachung des baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutzes verantwortlich (Ziff. 6 Abs. 2 VKF-BSR 11-03d). Die Brandverhütung auf Baustellen ist insbesondere durch brandschutztechnisch einwandfreie Ordnung, Instruktion, Überwachung und periodische Kontrollgänge zu gewährleisten (Ziff. 8.2 Abs. 1 VKF-BSR 11-03d; Ziff. 4 Abs. 1 Merkblatt-AGV). - 20 -