Art. 105 SIA Norm 118 sei Referenz für den von der Beschwerdeführerin im Umgang mit Brandschutzpflichten zu erwartenden Sorgfaltsmassstab. Er sei auch für die A., die in der Doppelrolle als Bauherrin und Totalunter- - 19 - nehmerin auftrete, relevant. Insbesondere hätte sie im Zweifel Empfehlungen der zuständigen Stellen einholen müssen. Art. 105 SIA Norm 118 gelte als Ausdruck der Verkehrsübung im Umgang mit den einschlägigen Brandschutzvorschriften (Vernehmlassung, S. 18; Duplik, S. 13 f.).