Das gehöre zu den elementaren organisatorischen Brandverhütungsmassnahmen auf einer Grossbaustelle. Nur so würden Brandrisiken sowie die einschlägigen Schutzvorschriften und Sicherheitsstandards bezüglich der gebäudespezifischen Besonderheiten und hinsichtlich der vielfältigen Aspekte einer Grossbaustelle adäquat erfasst und überwacht. Bereits in der Planungsphase sei eine Fachperson beizuziehen, welche ein Brandschutzkonzept erstelle. Das sei eine Grundbedingung für ein verantwortungsvolles Brandschutzmanagement (mit Hinweis auf Merkblatt-GVB Ziff. 2 [Vernehmlassung, S. 7 f.]).