In anderen Kantonen (Bern und St. Gallen) sei dies Praxis. Dort würden in den Brandschutzbewilligungen bei grösseren Baustellen regelmässig Sicherheitsbeauftragte verlangt. Aufgrund der Erfahrungen der A. in anderen Kantonen habe sie davon ausgehen dürfen, dass auch die AGV bei Bedarf eine entsprechende Anordnung machen würde. Von der A. zu verlangen, sie hätte das Merkblatt "Brandsicherheit auf Grossbaustellen" der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (Merkblatt-GVB) anwenden müssen, sei absurd. Die AGV versuche treuwidrig, die Verantwortung für eigene Unterlassungen auf die Beschwerdeführerin abzuschieben.