Selbstbehalt die Versicherungsleistung gekürzt. Zur besseren Durchsetzbarkeit wurde § 27 Abs. 2 GebVG mit dem Zusatz präzisiert, dass die "offenkundige Missachtung der Schadenverhütungspflicht" eine dem Verschulden entsprechende Leistungskürzung nach sich zieht. Die in der Botschaft aufgeführten Beispiele zum neuen Tatbestand beziehen sich auf die Elementarschadenprävention (Botschaft-GebVG 2011, S. 34).