5.4. 5.4.1. In der Revision des GebVG von 2011 wurde § 27 Abs. 2 GebVG um den zusätzlichen Leistungskürzungstatbestand "offenkundige Missachtung der Präventionspflicht" ergänzt. Umstritten ist, ob dieser nur auf die Elementarschadenprävention anwendbar ist oder auch auf die Feuerschadenprävention. - 14 -