3.4.2. Hat die AGV den Schaden ersetzt, kann sie im Umfang der geleisteten Zahlungen auf einen allfälligen Schadenverursacher zurückgreifen (§ 29 GebVG). Das Regressverfahren gegen die F. wurde von der AGV bereits vor Gericht anhängig gemacht (Protokoll, S. 10). Je nach Ausgang des vorliegenden Verfahrens wollen Beschwerdeführerin bzw. Beschwerdegegnerin gegen die F. vorgehen, die AGV allenfalls mit einer Nachforderung (Duplik, S. 4).