2.2. Das vorliegend massgebliche GebVG trat per 1. Januar 2008 in Kraft. Darin wurden neu das versicherungsinterne Einspracheverfahren sowie das anschliessende Beschwerdeverfahren vor der damaligen Schätzungskommission, einem Spezialverwaltungsgericht, eingeführt. Beide Instanzen sollten volle Kognitionsbefugnis erhalten (vgl. Botschaft des Regierungsrats vom 26. Oktober 2005 zum Gebäudeversicherungsgesetz, S. 36). Für die Schätzungskommission (bzw. heute SKE) gelten seit je die verwaltungsgerichtlichen Verfahrensregeln. Als erstinstanzliche Gerichte prüften bzw. prüfen sie aber mit voller Kognition.