Die A. ist Hauptbetroffene des Schadenereignisses und als Totalunternehmerin für die Fertigstellung des Campus verantwortlich. Ihre Interessen im vorliegenden Verfahren stimmen mit den Interessen der allenfalls mitbetroffenen Stockwerkeigentümer überein. Die Voraussetzungen für die Beschwerdeführung einer Stockwerkeigentümerin ausschliesslich im eigenen Namen sind damit gegeben. Die A. kann im vorliegenden Verfahren alleine auftreten.