Diese Bauzeitversicherungspolice wurde erst am 14. Oktober 2014 durch die definitive Police Nr. 326771, lautend auf die STWEG C., ersetzt. Parallel dazu wurde die zweite Bauzeitversicherung Nr. 326772 vom 14. Oktober 2014 für die restlichen Bauarbeiten ausgestellt (Eingabe der AGV vom 6. April 2017, S. 1, mit Beilagen 1-3). 1.3.4. Nach der Praxis des SKE kann ein einzelner Stockwerkeigentümer in ei fen ist oder die Interessen der übrigen Stockwerkeigentümer zwangsläufig gleichlaufen (Entscheid des SKE [SKEE] 4-EV.2014.39 vom 25. Mai 2016, Erw. 1.3.).