C.3. Mit Replik vom 14. April 2016 hielt die A. an den beschwerdeweise gestellten Rechtsbegehren fest. Die AGV duplizierte mit Eingabe vom 11. Juli 2016. Auch sie hielt an ihren Anträgen fest. Daraufhin wurde der Schriftenwechsel für abgeschlossen erklärt (Schreiben des SKE vom 18. Juli 2016). D. Mit Verfügung vom 17. Juni 2016 wurde eine Verhandlung auf den 14. Dezember 2016 angesetzt. Am 29. August 2016 wurde diese abgesetzt. -4- E. Die A. liess dem SKE unaufgefordert die Stellungnahme vom 22. Dezember 2016 zukommen (Eingang 3. Januar 2017).