C.2. Nach Erhalt des Kostenvorschusses forderte der Präsident des SKE die AGV zur Vernehmlassung auf (Schreiben vom 23. September 2015). Am 19. Oktober 2015 teilte Prof. Dr. Manuel Jaun dem SKE mit, dass er die AGV in diesem Verfahren vertrete. Nach zweimaliger Fristerstreckung reichte er am 17. Dezember 2015 die Stellungnahme für die AGV ein. Die Anträge lauten: "1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Der Antrag auf Beiladung der F. zum vorliegenden Verfahren sei abzuweisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -"