"1. Ziffer 1 des Einspracheentscheids der Aargauischen Gebäudeversicherung vom 20. Juli 2015 sei aufzuheben. 2. Die Versicherungsleistung sei auf CHF 22'637'412 festzusetzen. 3. Die noch nicht ausbezahlte Versicherungsleistung von CHF 3'291'132.05 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 1.09.2014 sei der Beschwerdeführerin umgehend auszubezahlen. 4. Eventualiter: Die Versicherungsleistung sei um maximal CHF 22'637.40 zu kürzen. 5. Die F., in Y., sei zum vorliegenden Verfahren beizuladen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -"