B.3. Die Staatsanwaltschaft I. führte eine Untersuchung wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst, eventualiter wegen vorsätzlicher Brandstiftung durch. Das Verfahren wurde mit Verfügung vom 31. Oktober 2013 unbefristet sistiert (Vernehmlassung Beilagenordner 1 [Vern-Ord 1], act. B). B.4. Mit Schreiben vom 22. Mai 2014 (Beschwerdebeilage 5) teilte die AGV der A. mit, dass sie eine Kürzung der Versicherungsleistung gestützt auf § 27 Abs. 2 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz, GebVG; SAR 673.100) vom 19. September 2006 prüfe. Sie ersuchte die A., ihr zusätzliche Unterlagen zuzustellen und weitere Auskünfte zu erteilen.