Ursache für das Eindringen ist damit schlussendlich nicht die gebrochene Leitung oder das Überlaufen des Regenwassertanks, sondern ein (vorbestehender), bisher nicht erkannter Baumangel (undichte Rohrdurchdringung durch die Aussenmauer). Dafür hat die AGV nicht einzustehen. Gleiches gilt für den Fall, dass Wasser direkt durch die Aussenmauern eingedrungen wäre. - 18 -