7. 7.1. Als Folge der starken Regenfälle und als Folge des Überlaufens des Regenwassertanks gelangte Wasser durch die undichte Rohrdurchdringung in den Zwischenraum zwischen Betonmauer und Dampfsperre (Erw. 5.4.; Protokoll S. 4). Dabei darf nicht verkannt werden, dass bei dichter Rohrdurchdringung weder Regenwasser, noch Wasser aus dem Tank in die Aussenmauer des Gebäudes bzw. zwischen Aussenmauer und Dampfsperre hätte eindringen können. Ursache für das Eindringen ist damit schlussendlich nicht die gebrochene Leitung oder das Überlaufen des Regenwassertanks, sondern ein (vorbestehender), bisher nicht erkannter Baumangel (undichte Rohrdurchdringung durch die Aussenmauer).