Ebenso sind Schäden durch Grund- Regen-, Schnee-, Schmelzwasser an der Hausfassade (Aussenmauern samt Isolation) und am Dach (an der tragenden Konstruktion, dem Dachbelag und der Isolation) sowie Schäden infolge Eindringens von Wasser durch Hausfassaden, offene Fenster, Türen, Oberlichter und durch Öffnungen im Dach bei Neubauten, Umbauarbeiten und anderen Arbeiten nicht versichert (§ 3 lit. d GebWVV). - 17 -