6.2. Von der Gebäudeversicherung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangelnden Gebäudeunterhalt oder Unterlassung von Abwehrmassnahmen verursacht wurden (§ 3 lit. a GebWVV). Ebenso sind Schäden durch Grund- Regen-, Schnee-, Schmelzwasser an der Hausfassade (Aussenmauern samt Isolation) und am Dach (an der tragenden Konstruktion, dem Dachbelag und der Isolation) sowie Schäden infolge Eindringens von Wasser durch Hausfassaden, offene Fenster, Türen, Oberlichter und durch Öffnungen im Dach bei Neubauten, Umbauarbeiten und anderen Arbeiten nicht versichert (§ 3 lit.