Aus einer Notiz auf der Rechnung der G. AG (AGV act. 39) vom 7. Oktober 2014 ist abzuleiten, dass kein Messungsprotokoll erstellt worden ist. Mit der - 15 - AGV ist jedoch davon auszugehen, dass die Entfeuchtung von der spezialisierten G. AG erst dann abgebrochen worden ist, als die aus dem Wasserschaden vom 18. Juni 2011 stammende (und erkannte) Feuchtigkeit im Keller ausgetrocknet worden war. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist nichts anderes zu erwarten. Etwas Anderes wurde nicht nachgewiesen.