Es ist nicht im Gebäude versickert. Diese Umstände machen es unwahrscheinlich, dass nach dem 18. Juni 2011 aus der Umgebung erhebliche Feuchtigkeit in das Mauerwerk und den Boden dringen konnte. 5.2. Aus der Rechnung der G. AG (AGV act. 39), einer auf Entfeuchtungen und insbesondere auch Isolationstrocknungen spezialisierten Firma, ergibt sich, dass vom 28. Juni bis zum 11. Juli 2011, somit 14 Tage, ein Luftentfeuchter im Keller im Einsatz stand. Es ist daher grundsätzlich von einer professionell vorgenommenen Austrocknung auszugehen.