5. 5.1. Im Rahmen der Massnahmen zur Leckortung wurde ein erheblicher Aushub entlang der Aussenmauern vorgenommen. Aus den zeitnah zum Schadenereignis erstellten Fotografien (AGV act. 9 – 14) ist ersichtlich, dass das unter Niveau liegende Mauerwerk mit Teer eingestrichen war und – insbesondere auch im Bereich der Durchlässe für die Wasserleitungen – Dämmmatten eingebaut waren. Gestützt auf diese gegen das Eindringen von Wasser getroffenen (üblichen) Schutzmassnahmen kann nicht von einem Eindringen von Wasser durch das Mauerwerk ausgegangen werden.