F., Schätzungsexperte der AGV, gab an, er sei am 13. Dezember 2012 erstmals vor Ort gewesen. Die Gemeinde habe eine Gebäudeschätzung zur Berechnung von Gebühren beantragt. Er habe auch den Keller besichtigt und festgestellt, dass im Keller der Boden und die Wände nass seien. Es habe Blasen und Verschmutzungen am Boden gehabt. Es sei aber nicht seine Aufgabe gewesen, sich mit dem Schaden zu befassen, was er zum Ausdruck gebracht habe. Am 15. Oktober 2015 sei die Bauversicherung abgelaufen. Dann habe er das Gebäude nochmals geschätzt. Es sei alles unverändert gewesen (Protokoll, S. 9 und 10).