4.3.4. Anlässlich der Verhandlung vom 11. Mai 2016 erklärte M., Schätzungsexperte der AGV, er sei am 27. Juni 2011 als erster Schätzer zwecks Schadenabschätzung vor Ort gewesen. Nach den Angaben von B., sei das Wasser bei der Kellertüre eingedrungen. Es habe kein Wasser mehr am Boden gehabt. Er sei im Keller gewesen und habe die Trocknungsgeräte gesehen. Die Aussenwand schien in Ordnung gewesen zu sein. Sie sei mit Teer und einer Matte geschützt. Am 30. Juni 2011 sei er (M.) zusammen mit seinem Vorgesetzten (N.) nochmals vor Ort gewesen (Protokoll, S. 8). Letztmals sei er am 2. Dezember 2012 im Gebäude gewesen. Es habe eine Besprechung gegeben.