zum Einspracheentscheid vom 30. Juli 2012 gar nicht abgeschlossen werden können. Neu wird in der Replik ausgeführt, es gehe ausschliesslich um den Feuchtigkeitsschaden im Gebäudeinnern (Replik, Ziff. 7), nicht um den Kellertreppenabgang oder weitere Aussenbereiche (Replik, Ziff. 8). Der Schaden an der Türe sei effektiv entschädigt worden (Replik, Ziff. 8).