2. 2.1. Die AGV hat in ihren Schreiben vom 20. April 2015 (AGV act. 127) und 22. Juni 2015 (AGV act. 140) darauf hingewiesen, dass die Gebäudeeigentümerin als Anspruchstellerin für Ansprüche aus einem abgeschlossenen Schadenfall beweispflichtig sei. Dieser Verpflichtung könne sie sich nicht mit dem Hinweis auf eine Sachverhaltsabklärung von Amtes wegen entledigen. 2.2. Nachfolgend sind die vorliegend anwendbaren Beweisregeln darzustellen. Anschliessend ist zu prüfen, ob die jeweils beweisbelastete Partei den erforderlichen Nachweis erbracht hat.