1.4. Das SKE kann nach dem Gesagten auf die vorliegende Beschwerde nur dann eintreten, wenn der erstmals mit Schreiben vom 1. Oktober 2012 geltend gemachte zusätzliche Schaden nachgewiesenermassen mit einem vor dem 1. Juli 2012 datierten Schadenereignis kausal zusammenhängt. Handelt es sich um einen nach dem 1. Juli 2012 eingetretenen "neuen" Schaden, fehlt die Zuständigkeit des SKE. In diesem Fall darf auf die Beschwerde nicht eingetreten werden. Darauf ist nachfolgend einzugehen.