1.2. 1.2.1. Am 21. Juni 2011 meldete die Beschwerdeführerin das Schadenereignis vom 18. Juni 2011. Mit Einspracheentscheid der AGV vom 30. Juli 2012 -7- wurde das Gesuch der Beschwerdeführerin betreffend den vor dem 1. Juli 2012 eingetretenen Schaden beurteilt. Dieser Einspracheentscheid ist in Rechtskraft erwachsen. Damit wurde das entsprechende Verfahren abgeschlossen.