4. Mit Schreiben vom 30. Januar 2012 erstellte die AGV die Schluss-Abrech- nung Wasserschaden mit einer Versicherungsleistung von CHF 5'531.05, davon CHF 4'479.65 für die Lecksuche und CHF 1'051.40 für die Beseitigung von Wasserschäden. Am 31. Januar 2012 wurde die Versicherungsleistung dem Konto von B. bei der D. AG gutgeschrieben. 5. 5.1. Gegen die Schlussabrechnung der AGV vom 30. Januar 2012 erhob A. mit Schreiben vom 13. Februar 2012 "Einsprache". Dabei wurde insbesondere am Antrag auf eine höhere Kostenübernahme betreffend Lecksuche festgehalten.