Da die Versicherungssumme insgesamt unverändert bleibt, ist die Beschwerde abzuweisen. 6.2. Die von den Beschwerdeführern beantragte Reduktion des Versicherungswertes von CHF 1'615'000.00 auf CHF 1'561'651.00 beträgt insgesamt CHF 53'349.00. Dieser Betrag entspricht nur rund 3.3 % des Gesamtwertes von CHF 1'615'000.00. Selbst wenn die Aufnahme der alten Stützmauern in den Wert der versicherten Umgebungsarbeiten sowie des Bassins mit Abdeckung ohne Wertangabe berücksichtigt würden, läge die beantragte Verminderung des Versicherungswertes im Schätzungen anhaftenden Unschärfebereich. Die Schätzungstoleranz wird – wie in Erw.