Bei einem Neubauwert von rund CHF 1.5 Mio. (1'854 m3 x CHF 810.00/m3; Erw. 4.1. und 4.2.5.) ergäbe sich ein Umgebungswert von mindestens (Minimalansatz 6 %) CHF 90'000.00, was bei einer nicht überbauten Grundstückfläche von rund 1'200 m2 einem Wert von CHF 75.00/m2 entspräche (ohne Pool). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass nach § 33 Abs. 2 lit. a GebVG nicht die gesamte Umgebung, sondern nur bauliche Anlagen, die Bestandteile der Liegenschaft mit einem versicherten Gebäude bilden, wie Mauern, Treppen Geländer und Bassins, versichert werden können. Dementsprechend muss der Ansatz von CHF 75.00/m2 reduziert werden.