5.3. Nachfolgend sind die Werte für die in die Police vom 4. März 2013 aufgenommenen versicherten Umgebungsarbeiten zu überprüfen. Dabei wird zuerst auf die für Sockelmauern, Stellplatten, Gehwege, Treppen, Einfahrt, Sitzplatz und Werkleitungen eingesetzten CHF 20'000.00 eingegangen, anschliessend wird der für das Schwimmbad mit Zugehör eingesetzte Wert von CHF 60'000.00 überprüft.