5.2.4. Die alten Stützmauern sind nicht Gegenstand der Police vom 12. März 2013. Das beschwerdeweise gestellte Begehren um Aufnahme der alten Stützmauern in die freiwillige Versicherung der Umgebungsarbeiten kann - 14 - daher im vorliegenden Verfahren vom SKE nicht behandelt werden. Es kann lediglich als Antrag um Versicherung der alten Stützmauern verstanden werden. Gleiches gilt für die Dusche. Für die Behandlung des Antrages ist die AGV erstinstanzlich zuständig. Auf die Beschwerde ist insoweit nicht einzutreten.