Inzwischen hat Herr A. wesentliche Änderungen an eben diesen Stützmauern ausgeführt. Wenn die Stützmauern jetzt erfasst werden sollten muss der Wert wieder hinterfragt werden." Gleich äusserte sich die AGV im Einspracheentscheid. Die in der Police ausgewiesenen CHF 20'000.00 für die versicherte Umgebung reichten nicht auch noch für Stützmauern aus. Sofern die Beschwerdeführer die Stützmauern versichern wollten, sei ein Antrag auf Aufnahme der Stützmauern in die freiwillige Umgebungsversicherung einzureichen.