Was die Beschwerdeführer dagegen vorbringen, überzeugt nicht. Insbesondere vermag ein Ausbau des Dachstockes im Umfang von 30 m3 bei einem Gesamtvolumen von 1'854 m3 keine Veränderung des (indexierten) Kubikmeteransatzes zu bewirken. Die Veränderung ist zu gering. 4.2. 4.2.1. Mit Beschwerde vom 15. April 2015 verlangen die Beschwerdeführer eine Reduktion der Versicherungssumme um CHF 18'458.00. Dieser Betrag entspreche dem Wert der Musikanlage, welcher nicht mehr versichert werden könne.