Die Bewertung des Gebäudes – ohne mitversicherte Einrichtungen – ist allein deshalb nicht zu beanstanden. Keinen Einfluss hat insbesondere die bisher mit einem eigenen Wert mitversicherte Musikanlage. Diese wurde bei der Schätzung vom 23. Oktober 2012 (Police vom 12. März 2016), wie Erw. 3.2. und auch die nachfolgende Erw. 4.2.4. zeigen, bei den aktuell mitversicherten Einrichtungen gar nicht mehr berücksichtigt. - 11 -