4.1.3. Bei einem – unbestrittenen – Gebäudevolumen von 1'854 m3 beträgt der in der Schätzung vom 23. Oktober 2012 eingesetzte Kubikmeteransatz CHF 810.00. Wird dieser Ansatz mit der Schätzung vom 14. Dezember 2001 (AGV act. 2) verglichen, ist festzustellen, dass der Kubikmeteransatz gegenüber den im Jahr 2001 verwendeten CHF 680.00/m3 – mit Ausnahme der Indexierung – nicht verändert wurde (Index 2001: 417 Punkte [vgl. AGV act. 3 und 4]; Index 2012: 498 Punkte; CHF 680.00 : 417 x 498 = CHF 812.00, abgerundet CHF 810.00). Die Bewertung des Gebäudes – ohne mitversicherte Einrichtungen – ist allein deshalb nicht zu beanstanden.