4. 4.1. 4.1.1. Die Beschwerdeführer beantragen, der Wert für den Ausbau des Estrichs in ein Büro sei mit CHF 21'160.00 in die Versicherung miteinzubeziehen. Mangels erteilter Auskunft durch die AGV, Herr C., sei die zusätzliche Kubatur von 30 m3 mit dem Grundansatz aufgerechnet worden, was CHF 21'160.00 ergebe.