3. Mit Schreiben vom 16. Juli 2013 nahm die AGV gegenüber A. zum Gebäudevolumen (Nutzungsänderung Estrich im Jahr 2001) und zum Versicherungswert (Neuwert oder Zeitwert) Stellung (AGV act. 70 und 76). Sodann wurde eine Kopie der Offerte zur Neuerstellung des Pools einverlangt. 4. Mit Eingabe vom 9. September 2013 wurde die Einsprache vom 17. April 2013 ergänzt. Neu wurde beantragt: