Zur versicherten baulichen Umgebung wurden Sockelmauern, Stellplatten, Gehwege, Treppen, Einfahrt, Sitzplatz und Werkleitungen sowie – dem Ergebnis des Verfahrens vor dem SKE entsprechend – das Bassin mit Abdeckung mit einem Wert von CHF 60'000.00 aufgelistet. Als nicht mit dem Gebäude versichert wurden das EDV-Netzwerk sowie die Musikund Lausprecheranlagen erwähnt. 2. Gegen die Schätzung vom 23. Oktober 2012 und die daraus resultierende Police Nr. bbb vom 12. März 2013 erhob A. mit Schreiben vom 17. April 2013 Einsprache. Er beantragte die Reduktion der Versicherungssumme und die Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.