"Die uns seinerzeit nicht eröffnete Police Nr. bbb vom 04. März 2002 ist betreffend 'versicherte Umgebung' rückwirkend wieder in den alten Zustand zu versetzen: Bassin anstatt Bassin ohne Abdeckung. Entsprechend anzupassen ist der Rest der Police sowie die neue Policen Nr. ccc [richtig: Nr. bbb] vom 19. November 2011." 5.2. Die AGV anerkannte insbesondere die Pflicht zur Korrektur der Police Nr. bbb, wonach die Schwimmbadabdeckung in diese einzubeziehen sei. 5.3. Der Präsident des SKE verfügte am 5. Dezember 2012: "1. Das Verfahren wird infolge Anerkennung von der Geschäftskontrolle der Schätzungskommission abgeschrieben.