nicht mehr überprüft werden. Einer Prüfung zugänglich sei lediglich die Police vom 19. November 2011. Auslöser dafür sei die neue Tarifordnung 2012 gewesen. Die Police sei bloss rechnerisch dem neuen Index angepasst worden. Diese Anpassung sei gesetzeskonform erfolgt (Einspracheentscheid vom 25. Juni 2012, S. 1 ff. [AGV act. 42 ff.]). 5. 5.1. A. und B. fochten den Einspracheentscheid vom 25. Juni 2012 mit Beschwerde vom 28. August 2012 bei der Schätzungskommission nach Baugesetz (heute Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen; nachfolgend "SKE") an mit dem Antrag: