3. 3.1. Mit Einsprache vom 9. April 2012 forderte A. die Korrektur der Versicherungspolice vom 19. November 2011. Der neue Zusatz "ohne Abdeckung" sei rückgängig zu machen. Eventuell sei zur Verdeutlichung "Bassin mit Anlagen und fest montierter Abdeckung" aufzunehmen (AGV act. 28 f.). 4. Die AGV wies das Begehren mit Entscheid vom 25. Juni 2012 ab. Sie stellte sich auf den Standpunkt, die Police vom 4. März 2002 mit der Änderung bezüglich Bassinabdeckung sei in Rechtskraft erwachsen und könne daher -3-