Diese sind analog zu den Gerichtskosten ebenfalls der Gesuchgegnerin aufzuerlegen. Das Verwaltungsgericht hat die gegen den Entscheid geführte Beschwerde mit Urteil vom 31. August 2020 (WBE.2020.157) abgewiesen. 512 Spezialverwaltungsgericht 2020 C. Landumlegung 64 Landumlegung; Grundsätze der Neuzuteilung - Prüfungsumfang (Erw. 2.1.) - Das im Umlegungverfahren herrschende Gleichwertigkeitsprinzip verlangt, dass die Neuzuteilung dem eingebrachten Land nach Wert und Art der möglichen Nutzung zumindest entspricht (Erw. 4.1.1. ff.).