Als weitere Kategorie fallen am Grundstück Interessierte in Betracht. Hierzu ist zu bemerken, dass jegliche Aktivierung eines nutzungsplanerischen Mehrwerts innerhalb eines Sondernutzungsplanungsperimeters erfahrungsgemäss eine Kontaktierung der kommunalen Baubehörde erfordert, womit sich für die Stadt eine Gelegenheit böte, auf das gesetzliche Pfandrecht hinzuweisen, was den guten Glauben des Fragestellers zerstören würde. Genau besehen würde die vorläufige Eintragung im konkreten Fall eine zusätzliche Vorsichtsmassnahme darstellen, der aber kaum eine wirkliche Gefährdung gegenübersteht.