4.3.2.5. Im Handbuch (S. 16) wird ausgeführt, dass seit dem Herbst 2018 nach Rechtskraft der Genehmigung der zugrundeliegenden Nutzungsplanung der Bestand der Mehrwertabgabepflicht direkt vom Kanton (Abteilung Raumentwicklung) beim zuständigen Grundbuchamt zur Anmerkung angemeldet wird (vgl. dazu auch die Ausführungen in der kantonalen Stellungnahme vom 13. Mai 2015, S. 2). Dieser Eintrag fehlt vorliegend (Einsicht über AGOBIS am 23. Mai 2019), wohl weil die einschlägige Genehmigung -7- mehr als ein Jahr früher erfolgte. Es ist vorliegend im Übrigen nicht der Platz, sich mit der Richtigkeit dieser Praxis auseinanderzusetzen.