3.2. Auf Nachfrage des SKE wurde am 26. April 2019 auch die Eingabe der Voser Rechtsanwälte vom 11. März 2019 auf das Schreiben des Stadtrates vom 17. Dezember 2018 (Information über eine beabsichtigte Festsetzungsverfügung nach § 28b BauG) zu den Akten gegeben. Daraus geht hervor, dass die Eigentümerin der zu belastenden Parzelle mit der Abgabe weder im Grundsatz noch in der Höhe einverstanden ist. -4-