Die Zonenplanänderung Spezialzone C wurde am 7. Juni 2017, also nach dem Stichtag, vom Kanton genehmigt (Erw. 1.). Die Bestimmungen über die Mehrwertabgaben sind somit auf die Zonenplanrevision C anwendbar. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 8. April 2019 stellte der Stadtrat Q. beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), folgendes Rechtsbegehren: "Das Grundbuchamt S. sei anzuweisen, zulasten des Grundstücks in der Gemeinde Q. Grundstücksnummer aaa zugunsten der gesuchstellenden Partei ein Grundpfandrecht für die Pfandsumme von Fr. 1'636'470.00 vorläufig als Vormerkung einzutragen.