Der Präsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. Die Stadt Q. führte eine Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung durch, welche die "Änderung Bauzonenplan 'Gebiet C', Teilrevision Bau- und Nutzungsordnung 'Spezialzonen § 29bis C' umfasste. Der Einwohnerrat beschloss die Revision am 23. Januar 2017, der Regierungsrat genehmigte diese mit Beschluss vom 7. Juni 2017 (RRB Nr. 2017-000630). Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision wurden die bisherige Wohnund Gewerbezone WG5 und Teile der bisherigen Verkehrsflächen des F- Bahnhofs innerhalb des Siedlungsgebiets der Spezialzone C zugewiesen.