1. Das Grundbuchamt S. wird angewiesen, zulasten des Grundstücks Q., Parzelle aaa, zugunsten der Einwohnergemeinde Q. ein Grundpfandrecht für die Pfandsumme von Fr. 300'800.00 vorläufig als Vormerkung einzutragen. 2. Der Antrag auf Eintragung des Verzugszinses wird abgewiesen. 3. Auf das Begehren betreffend die Tragung der Grundbuchkosten wird nicht eingetreten. 4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Zustellung - Gesuchstellerin - Gesuchgegner 1 und 2